ADFC: "Eine funktionstüchtige und sichere Radverkehrsanlage muss auf der Hohenzollernstraße bleiben"

Mönchengladbach

Foto: ADFC MG

Der ADFC Mönchengladbach spricht sich dafür aus, dass Radfahren in der Hohenzollernstraße bleiben muss. Er führt das in einer Stellungnahme wie folgt aus:

 

"Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf im Eilsacheverfahren, der den Rückbau der Protected Bikel Lane auf der Hohenzollernstraße erzwingt, ist ein fatales Zeichen für den Radverkehr im Mönchengladbach und im gesamten Bundesgebiet.

Der ADFC Mönchengladbach e.V. sieht durch den Eilbeschluss die Neuerungen der StVO von 2024 nicht ausreichend berücksichtigt. Durch den Beschluss wird die vom Bund gewünschte Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur in Frage gestellt, da für vergleichbare Anordnungen keine Rechtssicherheit mehr besteht.

Die gerichtlichen Entscheidungen widersprechen auch dem Geiste der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO), die im § 1 ausdrücklich betont: „Oberstes Ziel ist dabei die Verkehrssicherheit.“

Am 10.04.2025 tagt der Ausschuss für Umwelt und Mobilität, der den Antrag der CDU Mönchengladbach alternative Fahrradrouten für die Hohenzollernstraße erörtern soll. Dazu macht der ADFC Mönchengladbach e.V. ausdrücklich darauf aufmerksam, dass in 2017 von der großen Kooperation unter der Führung der CDU beschlossene Masterplan Nahmobilität die Hohenzollernstraße zum Radvorrangnetz gehört. Die Bedeutung der Hohenzollernstraße wird auch dadurch untermauert, dass sie als Ausgangspunkt einer Radschnellverbindung nach Krefeld benannt wird.

Die gerichtlich festgestellte Verkehrssituation an der Hohenzollernstraße erfordert laut Regelwerk für den Bau von Stadtstraßen für den KFZ-Verkehr nur eine Fahrspur. Die von der CDU Mönchengladbach vorgeschlagenen Alternativen über die Eickener Straße sind realitätsfremd. Beide Straßen enden nicht an dem für den Radverkehr maßgeblichen Startorten, dem südlichen Ende des Nordrings und dem nördlichen der Hermann Pique Anlage. Um von einem zum anderen Ende zu gelangen, müssen mit Bismarck- oder Kaldenkirchener Straße stark befahrene Straßen ohne Radverkehrsanlage befahren werden.

Im Falle der Bökelstraße ist eine Steigung zu überwinden, die aufgrund ihrer Länge für Radfahrende ohne E-Antrieb zur unnötigen und abschreckenden Belastung wird.

Ein Verzicht auf die Radverkehrsanlage auf der Hohenzollernstraße würde zusätzliche Konflikte für die zu Fuß Gehenden bedeuten. Radfahrende, die Ziele auf der Hohenzollernstraße ansteuern, werden wieder vermehrt die Gehwege benutzen. Auch die vorgeschlagene Alternativroute über die Eickener Straße birgt Konfliktpotential mit zu Fuß Gehenden, da diese durch die dortige Fußgängerzone führt.

Eine Umleitung des Radverkehrs, weg von der Hohenzollernstraße zur Wiederherstellung des vierspurigen KFZ-Verkehrs, bedeutet eine völlig unnötige Privilegierung von Kraftfahrzeugen zu Lasten von Menschen die umweltfreundliche, nicht motorisierte Verkehrsmittel nutzen. Außerdem würde der Ratsbeschluss zum Masterplan Nahmobilität ignoriert. Dieser „garantiert die Mobilität aller Menschen – also auch von Kindern und älteren Menschen – und trägt dazu bei, dass unser Straßennetz auch für den Kraftfahrzeugverkehr ausreichend leistungsfähig bleibt.“ (Vorwort MPN, Dr. Gregor Bonin, ehemaliger Beigeordneter für Planen, Bauen, Mobilität und Umwelt/CDU)"

 



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