Ab sofort können Anträge auf Zuschüsse von Bürgerinnen, Vereinen oder Verbänden für
- Projekte
- Veranstaltungen
- Vereinsförderung
- Verbesserungsmaßnahmen im Bezirk
gestellt werden. Diese werden bei den jeweils zuständigen Bezirksverwaltungsstellen gesammelt.
Gefördert werden bezirkliche Maßnahmen, die im Rahmen des § 37 Abs. 1 GO iVm. der Hauptsatzung der Stadt Mönchengladbach 10 Abs. 2 dem Stadtbezirk zugutekommen.
Die Anträge werden gesammelt und den jeweiligen Bezirksvertretungen zur Entscheidung vorgestellt.
Anträge auf eine Förderung/eine Zuwendung können das ganze Jahr über gestellt werden.
Für das Jahr 2024 sollen die Anträge bis zu einem Stichtag gestellt werden, da über alle Anträge, die bis zu diesen Stichtagen eingehen, in den darauffolgenden Sitzungen der Bezirksvertretungen entschieden werden soll.
Die ersten Stichtage sind der 30.04.2024 für die Sitzungen der Bezirksvertretungen Ende Mai und der 31.07.2024 für Sitzungen der Bezirksvertretungen im September. Eventuelle Ergänzungen werden zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht.
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