Bereits seit Jahren wird das wertbasierte Bundesmodell („Scholz-Modell“) kritisiert, das in Nordrhein-Westfalen zur Berechnung der Grundsteuer angewendet wird. Anfang des Jahres belegten Hochrechnungen, dass es zu einer teils starken Lastenverschiebung zwischen den verschiedenen Grundstücksarten kommen wird.
Wohngrundstücke würden in Nordrhein-Westfalen um durchschnittlich 20 Prozent mehr belastet, während Eigentümer von Nicht-Wohngrundstücken (z.B. Geschäftsgrundstücken) eine im Durchschnitt 50 Prozent niedrigere Steuerlast zu erwarten haben. Anstatt selbst die Zügel in die Hand zu nehmen und landesweit durch eine allgemeine Anpassung der sogenannten Steuermesszahlen für Abhilfe zu sorgen, wälzt die Landesregierung nun die Verantwortung auf die Städte und Gemeinden ab. Die Kommunen sollen nämlich zur Verabschiedung gesplitteter Hebesätze verleitet werden. Auch die Stadt Mönchengladbach könnte dann jeweils einen Hebesatz für Wohngrundstücke und einen Hebesatz für Nicht-Wohngrundstücke festlegen. Von Seiten der Kommunen, Immobilienverbände, Eigentümervertreter, Mieterschützer sowie aus der Wirtschaft hagelt es Kritik.
„Dieses Manöver ist unverantwortlich – sowohl den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern als auch der Stadt Mönchengladbach gegenüber“, kritisiert Peter König, Kreisvorsitzender der FDP Mönchengladbach. „CDU und Grüne in der Landesregierung haben jahrelang jegliche konstruktiven Verbesserungsvorschläge am Berechnungsmodell abgelehnt, obwohl die negativen Auswirkungen lange bekannt sind. Die gesplitteten Hebesätze sind eine Scheinlösung, denn niemand kann gewährleisten, dass so tatsächlich landeseinheitlich Aufkommensneutralität innerhalb der Grundstücksarten hergestellt wird. Ganz davon abgesehen drohen unseren Betrieben in Mönchengladbach durch die Untergrenze bei Hebesätzen für Nicht-Wohngrundstücke mittelfristig potenzielle Mehrbelastungen.“
Die Stadt Mönchengladbach dürfe sich mit dieser Situation nicht zufriedengeben, so Peter König. „Bereits in den vergangenen Jahren sind die Kosten des Wohnens stark gestiegen. Eine weitere Belastung für Privatpersonen ist nicht vermittelbar, und auch unsere Betriebe dürfen nicht unter dieser politischen Willkür leiden! Die Landesregierung muss durch eine landeseinheitliche und damit verbindliche Entlastung bei den Steuermesszahlen dafür sorgen, dass die Lastenverschiebung zum Nachteil von Wohngrundstücken dauerhaft, flächendeckend und verlässlich ausgeglichen wird, ohne dafür zugleich die Wirtschaft maßlos zu überfordern.“