„Das ist ein herber Rückschlag für die Stärkung nachhaltiger Mobilität in unserer Stadt“, so Thomas Diehl, Sprecher für Umwelt und Mobilität der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Erst vor kurzem hat die Stadtverwaltung die Auswirkungen der PBL untersucht und festgestellt, dass der Radverkehr hier deutlich zugenommen hat, während zugleich keine Behinderung des Autoverkehrs beobachtet werden konnte. „Die Maßnahme hatte faktisch nur Gewinner,“ so Diehl.
Zwar gab es in der Anfangsphase der Maßnahme eine Reihe von Konflikten, aber diese hatten sich schnell erledigt. „Gerade der Umstand, dass einige Menschen die Absperrungen mit ihren Pkw beschädigten, zeigt aber doch deren Notwendigkeit zum Schutz der Radfahrenden“, sagt Melissa Kunkel-Laws, Fraktionssprecherin der Grünen. Wo derart rücksichtslos gefahren werde, so Kunkel-Laws, sei Schutz für die Schwächeren geboten.
Kein Verständnis haben die Grünen für die Annahme des Gerichts, der vorherige Radweg auf dem Bürgersteig sei in „technisch ordentlichem Zustand“. Denn tatsächlich wurde dieser Radweg bereits 2017 wegen seines schlechten Zustands aufgehoben. Schäden und Unebenheiten in der Oberfläche verursachten hier Probleme, auch war er zu eng und erzeugte so regelmäßig Konflikte mit Fußgänger/innen. Der geforderte „vorläufige Rückbau“ erzeugt nun unnötig Kosten und Unsicherheit für die Stadt. Es scheint fraglich, ob das Gericht korrekt über den Zustand der Anlagen vor Ort informiert ist.
Bündnis 90/Die Grünen sind weiter von der Notwendigkeit einer baulich getrennten Anlage auf der Hohenzollernstraße überzeugt. Die Grünen-Fraktion wird das Urteil insofern genau juristisch prüfen und einschätzen, wie der Entscheid einzuordnen ist vor dem Hintergrund der neuen Straßenverkehrsordnung (StVO), die am 11. Oktober 2024 in Kraft trat.