Schutzstreifen schützen nicht!

Mönchengladbach

Der ADFC MG zum Erlass des Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr (MUNV) vom 03.06.2026 „Innerörtliche Schutzstreifen mit schmaler Kernfahrbahn“

DER ADFC MG nimmt dazu wie folgt Stellung;:

Am 03.06.2026 erging der Erlass des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr zu „Innerörtlichen Schutzstreifen mit schmaler Kernfahrbahn“. Der Erlass lässt innerörtliche Schutzstreifen mit schmaler Kernfahrbahn nur ausnahmsweise zu, wenn die Maßnahme im Einzelfall zweckdienlich ist und bessere Radverkehrsführungen nicht möglich sind. Die Schutzstreifen sind dabei grundsätzlich 1,50 m breit; die entscheidende Neuerung ist, dass die Kernfahrbahn nicht mehr zwingend 4,50 m breit sein muss, sondern je nach Verkehrsstärke auch etwa 3,50 m ausreichen kann.

Der Erlass nennt als Ziele, Lücken im innerörtlichen Radverkehrsnetz zu schließen, Fuß- und Radverkehr zu entflechten, häufige Führungswechsel zu vermeiden sowie Attraktivität, Sichtbarkeit und das subjektive Sicherheitsgefühl des Radverkehrs zu erhöhen. 

Der ADFC Mönchengladbach e. V. kritisiert, dass gerade das Ziel der Erhöhung des subjektiven Sicherheitsgefühls aus Sicht der Radfahrenden durch diese Maßnahme nicht erreicht werden kann. Schon bisher zeigt sich, dass der nach der Straßenverkehrsordnung vorgeschriebene Sicherheitsabstand zu Radfahrenden von 1,50 m neben Schutzstreifen in der Regel nicht eingehalten wird.

Vielen Kfz-Führenden ist nicht bewusst, dass der Schutzstreifen zur Fahrbahn gehört und somit auch hier der Sicherheitsabstand eingehalten werden muss. Sie orientieren sich neben Schutzstreifen mit dem rechten Rand ihres Fahrzeugs an den gestrichelten Linien, überholen Zweiradfahrende viel zu knapp und gefährden damit die ungeschützten Menschen auf dem Rad. Vor allem Kinder und Senioren neigen beim Radfahren zu leichten Schlenkern und nutzen oft den ohnehin sehr knappen Radstreifen in seiner vollen Breite. Wird jetzt die Fahrbahn für Kfz nach links noch zusätzlich eingeschränkt, ist das zu nah Vorbeifahren vorprogrammiert.

Im Gegensatz dazu beachten Autofahrende auf Straßen ohne jeden Radstreifen, den geforderten Abstand zwar nicht immer, aber deutlich mehr.
 
Darum stellen wir die Sinnhaftigkeit von Schutzstreifen generell in Frage. Überall, wo die Einrichtung geplant ist, sollte stattdessen Tempo 30 angeordnet und durch Verengung der Fahrbahnen erzwungen werden. Dies muss nicht baulich aufwändig und kostentreibend sein, oft reichen preiswerte mobile Verkehrsleitkörper (siehe Foto), die nur aufgestellt werden müssen. 

Wir kritisieren auch, dass in Mönchengladbach in den vergangenen Jahren viel zu viele Schutzstreifen nur in der vorgeschriebenen Mindestbreite von 1,25 m und ohne den geforderten Sicherheitsabstand von 0,25 bis 0,50 m, zu Längsparkplätzen angelegt wurden (siehe Foto). 

Der ADFC Mönchengladbach e. V. fordert die Verwaltung auf, Straßen, bei denen die Anlage von echten Radfahrstreifen nicht möglich ist, entsprechend zu beruhigen und auf der Fahrbahn mit Piktogramm-Ketten in kurzem Abstand auf den Radverkehr hinzuweisen. 

Wir fordern außerdem von den Ordnungsbehörden, die Einhaltung der Überholabstände regelmäßig zu prüfen und Autofahrende auf die Einhaltung hinzuweisen. Die entsprechende StVO-Vorschrift sollte kommuniziert werden, wo immer es geht. 

Ein durchaus gutes Beispiel sehen wir täglich auf zahlreichen Bussen der NEW, die auf dem Heck markant auf die Abstandregeln hinweisen. Auch die schon 2017 auf Initiative des ADFC MG mit Unterstützung der Verkehrswacht Mönchengladbach e. V. aufgestellten Schilder an Fliethstraße (siehe Foto) und Dahlener Straße sind durchaus sinnvoll.



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