Was bedeutet das Gesetz zur Wiederherstellung der Natur für Nordrhein-Westfalen?

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Naderer: Land muss nun konkrete Maßnahmen umsetzen, um die bedrohte Natur zu retten und unsere Lebensqualität zu sichern

Düsseldorf – Am Sonntag (18. August) ist das EU-Gesetz zur Wiederherstellung der Natur (Nature Restoration Law) in Kraft getreten. Das Gesetz soll Ökosysteme wie Moore, Wälder und Flüsse wieder in einen guten Zustand bringen und eine Trendwende beim Artenschwund einleiten. Inmitten der Natur- und Klimakrise weckt der Start des Gesetzes große Hoffnungen. Damit es zum Erfolg wird, sind nun in Deutschland vor allem die Bundesländer, also auch NRW, gefragt. Es braucht effektive, verbindliche Rahmenbedingungen und finanzielle Mittel, um die bedrohte Natur und damit unsere Lebensgrundlagen zu retten.

Dr. Heide Naderer, Vorsitzende des NABU NRW: „Den Schutz der Biodiversität und des Klimas hatte sich die Landesregierung im Koalitionsvertrag auf die Fahne geschrieben. Seitdem mahnen die Naturschutzverbände die entscheidende positive Wende in der nordrhein-westfälischen Politik an. Doch der große Durchbruch blieb hier bisher aus. Weder befinden sich unsere Schutzgebiete in einem günstigen Erhaltungszustand noch gibt es einen zweiten Nationalpark.“ Das nun geltende Gesetz schaffe zunächst günstigere Voraussetzungen für eine positive Entwicklung.

Denn es verpflichtet die Länder – auch Nordrhein-Westfalen – stärker als bisher, konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der noch unzureichenden Erhaltungszustände wertvoller Lebensräume von europäischem Rang zum Schutz von Tieren und Pflanzen (FFH-Lebensräume) umzusetzen sowie die Wiederherstellung von Land- und Wasserökosystemen außerhalb dieser Gebietskulisse voranzutreiben. Naderer: „Für unsere Schutzgebiete bedeutet das, es müssen verbindliche, gebietsspezifische Ziele festgelegt, ein aktives Management und ein transparentes Monitoring betrieben werden. Nur so kann der Schutz unserer Lebensräume und Arten regional messbar gemacht werden.“

Zudem müssen die Land- und Wasserökosysteme durch geeignete Maßnahmen aufgewertet werden. Das bedeute beispielsweise für die Waldökosysteme in Nordrhein-Westfalen zukünftig mehr Totholz und alte Bäume im Wald zu belassen, und isolierte Waldlebensräume wieder miteinander zu vernetzen.

Bis 2030 sollen in 30 Prozent der FFH-Lebensräume und in 20 Prozent der Land- und Wasserökosysteme solche Verbesserungsmaßnahmen durchgeführt werden. „Ein zweiter Nationalpark in Nordrhein-Westfalen würde einen großen Beitrag zur geforderten Verbesserung der Landökosysteme in der Region leisten. Eine Chance, die hinsichtlich des knappen Zeithorizonts der Biodiversitätsziele dringend genutzt werden sollte“, so die NABU-Landesvorsitzende. „Es besteht dringender Handlungsbedarf. Wir erwarten, dass die Landesregierung nun konsequent alle Maßnahmen ergreift, unsere unter Druck geratenen Ökosysteme wieder in Stand zu setzen, ihre biologische Vielfalt zu sichern und damit auch den Klimaschutz voranzubringen.“



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