In seiner Begründung schreibt Birmann:
"Der Ausschuss für Bildung, Integration und Soziales empfahl in seiner Sitzung vom 26. Mai 2020 einstimmig, eine Satzung über die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung in der Stadt Wegberg zu beschließen, deren Präambel festlegt, dass „Menschen mit Behinderung […] die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft gewährleistet werden soll“, wozu „auch die Ermöglichung einer selbstbestimmten Lebensführung“ gehöre. Explizit hervorgehoben wird, dass „Einrichtungen […] für jedermann auffindbar und zugänglich sein und genutzt werden müssten.
Der Rat beschloss in seiner Sitzung am 23.06.2020 auf der Grundlage des § 13 des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz NRW – BGG NRW) den Entwurf der Satzung über die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung in der Stadt Wegberg.
Eine solche Einrichtung stellt der Spielplatz dar; die freie Wahl des Spielplatzes ist Bestandteil einer selbstbestimmten Lebensführung. Es ist schlicht nicht zumutbar, dass Kinder mit körperlicher Einschränkung, die immer oder zeitweise auf einen Rollstuhl oder Gehhilfen angewiesen sind, lediglich den Spielplatz an der Schule, mit wenigen Spielgeräten und nur zu bestimmten Zeiten aufsuchen können. Zudem ist in Betracht zu ziehen, dass Kinder mit ihren Freunden einfach nur zusammen sein möchten und nicht schon im frühen Kindesalter einer Selektion (wer spielt auf welchem Spielplatz!), wie vom Technischen Beigeordneten empfohlen, unterzogen werden. Nebstdem handelt sich ja nicht nur um Kinder, sondern auch um deren Begleitpersonen, die beeinträchtigt sein könnten.
Wenn der Rat es ernst meint mit der Satzung zur Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung, so muss er auch erkennen, dass an dieser Stelle dringlichster Handlungsbedarf besteht."
Rüdiger Birmann gegenüber dem Lokalboten: "Eine Kommune, die Inklusion ernst nimmt, verhandelt nicht oder sucht nach Ausreden, sondern handelt im Sinne der betroffenen Menschen. Inklusion ist eine menschenrechtliche Verpflichtung!"