Grundsätzlich: Die barrierefreie Umgestaltung aller Bushaltestellen auf Mönchengladbacher Stadtgebiet, das sogenannte Haltestellenumbauprogramm, ist ein maßgeblicher Baustein der Inklusion aller Verkehrsteilnehmer und schafft somit eine Grundlage für die Teilhabe an der Mobilität. Den Planungen werden dabei die Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (BGG NRW), der entsprechenden DIN-Normen (z.B. DIN 18040-1) und der mit den Behindertenverbänden abgestimmten Straßenbaudetails der Stadt Mönchengladbach zu Grunde gelegt.
Die Haltestelle „Beller Mühle“ wird von den Linien 001 und 002 bedient und liegt in Fahrtrichtung Norden auf der Mülgaustraße im Bereich der Hausnunmmer 115, die Haltestelle in Fahrtrichtung Süden liegt im Bereich der Hausnummer 140. Beide Fahrtrichtungen sollen zu Kaphaltestellen umgebaut und mit taktilen Elementen sowie 16 cm hohen Buskapsteinen ausgerüstet werden. Durch die Anordnung von Kaphaltestellen kann zum einen deutlich an Fläche im Vergleich zu einer Busbucht eingespart werden, zum anderen können deutlich breitere Aufstellflächen an der Haltestelle vorgesehen werden.
Die Haltestelle in Fahrtrichtung Norden muss außerdem vor die Hausnummern 121-127 verlegt werden, da im jetzigen Bereich der Bucht eine Zufahrt und Bordsteinabsenkung vorliegt, welche nicht mit dem 16 cm hohen Buskapstein kombinierbar ist. Die Zufahrt macht den Eindruck längere Zeit nicht genutzt worden zu sein, dennoch hat sie Bestand und muss daher berücksichtigt werden. An der neuen Position der Fahrtrichtung Norden entfallen drei Parkstände, die in der alten Busbucht ausgeglichen werden können.
Baumbestände sind von dieser Maßnahme nicht betroffen.