NEW als kommunaler Preistreiber aufgefallen?!

Odenkirchen

pixabay

Aus den Mails an die Redaktion

Bekanntermaßen setzt sich gemäß § 40 EWG der Strompreis aus einer Vielzahl von Einzelposten zusammen. Dazu zählen auch die Kosten für den Messstellenbetrieb (MSB), die bis zum 01.05.2024 vom Dienstleister für die Stromversorgung, der NEW Niederrhein Energie und Wasser GmbH, mit 7,94 € abgerechnet wurden.

Diese Kosten wurden in der Vergangenheit für sie von der NEW Netz GmbH ermittelt und dann in Rechnung gestellt, also ohne  Aufschlag weiterberechnet. Beide Gesellschaften sind 100 %ige Töchter der NEW AG.

Bei vermutlich gleichgebliebenem Aufwand zur Ermittlung der MSB-Kosten wird zukünftig die NEW Netz GmbH für die MSB-Kosten im eigenen Namen 16,81 € zuzüglich Mehrwertsteuer verlangen. Die zukünftige Belastung aller NEW-Strom-Kunden erfolgt also mit einem Aufschlag von über 100 %.

Wir haben NEW ausreichend Gelegenheit gegeben, sich zu dieser, wie wir meinen, unnötigen Preissteigerung zu äußern. Deren einziger Hinweis darauf, dass die Bundesnetzagentur die MSB-Kosten angeblich vorgibt, ist nur insofern richtig, als hierfür lediglich eine Preisobergrenze mit 20,00 € festgeschrieben wurde.

Vermeidbare Kosten scheinen auch bei den kommunalen Tochtergesellschaften der NEW AG, neben der betriebswirtschaftlichen Gewinnmaximierung, keinerlei Beachtung zu finden.

H.-W. Schmitz



Anzeigen aus der Region