Die Städtischen Kliniken Mönchengladbach haben sich juristisch erfolgreich dagegen gewehrt, dass sie laut Feststellungsbescheid des MAGS ab dem 1. April dieses Jahres die Behandlung bösartiger Brusttumore – kurz Mamma-CA - nicht mehr anbieten sollen. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes entschieden, dass das Elisabeth-Krankenhaus alle Eingriffe, die der Senologie zugeordnet sind, ganz regulär über den 1. April 2025 hinaus zunächst weiterhin vornehmen darf. Damit kann es die Komplettversorgung seiner Patientinnen erst einmal sicherstellen. Der Eilantrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung bei Operationen von Ovarial-Karzinomen (Eierstockkrebs) wurde hingegen abgelehnt.
Seit vielen Jahren entscheiden sich Patientinnen, die sich nach der Diagnose einer bösartigen Brusterkrankung in einer Ausnahmesituation befinden, mit besonderer Sorgfalt für das freundliche und individuelle Leistungsangebot des „Eli“ und auch rund 30 einweisende Ärztinnen und Ärzte aus Mönchengladbach und Umgebung hatten sich mit ihren Unterschriften bewusst und ausdrücklich im Sinne ihrer Patientinnen für das renommierte Brustzentrum im Mönchengladbacher Süden ausgesprochen. Jetzt hat das „Eli“ mit dem eingeleiteten Eilverfahren einen ersten Etappensieg errungen: Das Gericht hält die vom MAGS getroffene Entscheidung in der Form für rechtswidrig und hat den bisherigen Versorgungsauftrag bis auf weiteres aufrechterhalten.
Hinsichtlich der Leistungsgruppe Ovarial-Karzinome wird das „Eli“ gegen die ablehnende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Münster einlegen, weil die seit Mitte 2023 eingeleitete onkologische Neuausrichtung der Abteilung nicht ausreichend gewürdigt wurde. Von den Patientinnen und einweisenden Praxen wird das operative Feld „Ovarial-Karzinome“ sehr gut angenommen. „Unsere Frauenheilkunde dürfte im gesamten linksrheinischen Raum einzigartig sein, was die medizinische Breite und Tiefe des Leistungsspektrums, aber auch die personelle Besetzung und Erfahrung der Operateure betrifft“, so Thorsten Celary, Geschäftsführer der Städtischen Kliniken Mönchengladbach. Nahezu das gesamte operative Team sei für seine operativ-onkologischen Leistungen ausgezeichnet. Seit dem Januar dieses Jahres sei mit Prof. Dr. Björn Lampe zudem ein weiterer hochkarätiger Experte der gynäkologischen Onkologie im Team des Chefarztes Dr. René Bogesits Aufschneider hinzugekommen.
Für Patientinnen, die an Brust- und Eierstockkrebs erkrankt sind, sieht Celary die Komplettversorgung dennoch nicht hinreichend sichergestellt: „Wir werden dem Oberverwaltungsgericht ausführlich begründen, warum für die Sicherstellung einer Komplettversorgung von Brustkrebspatientinnen auch die Operation von Ovarial-Karzinomen in unseren Zentren weiterhin erfolgen sollte“, so Celary weiter.
Noch ist die Entscheidung jedoch nicht endgültig. Sowohl die Städtischen Kliniken, als auch das MAGS können gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf im Eilverfahren Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster einlegen. Zudem folgt nach dem Eilverfahren noch das eigentliche Hauptsacheverfahren, in dem sich das Gericht noch einmal intensiver mit den Argumenten beider Seiten auseinandersetzen wird.
Das „Eli“ will sich auch weiterhin für eine bestmögliche Versorgung aller Patient/innen einsetzen.