CDU Bezirksfraktion West zum Thema Radwege in Wickrath

Wickrath

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Nach der Rechtspleite bei der sogenannten „Protected Bike Lane“ in Eicken droht in Wickrath jetzt das nächste Urteilsfiasko: Ein Antrag der CDU Bezirksfraktion, den geplanten Bau eines geschützten Radwegs an der Geldenerstraße zu stoppen, wurde mit den Stimmen von SPD und Grünen in der Bezirksvertretung West abgelehnt zu beraten – gegen die Stimmen von CDU, FDP und Linke. Die CDU hatte auf das richterliche Aus für das umstrittene Pilotprojekt in Eicken hingewiesen und eine Neuplanung gefordert.

„Damit zeigen Verwaltung und Politik nicht nur, dass sie offenbar immer noch nichts aus dem Urteil gelernt haben, sondern sie riskieren erneut einen hohen finanziellen Schaden. In Eicken werden der Bau und der richterlich angeordnete Rückbau z.B. der aufgeklebten Steinhindernisse auf Summen von über einer halben Millionen Euro kommen. Es darf nicht sein, dass jetzt erneut eine Verschwendung von Steuergeldern droht, die an andere Stelle für die Mobilität in unserer Stadt dringend notwendig sind“, kritisiert die CDU-Ratsfrau und Landtagsabgeordnete Vanessa Odermatt. „Mit unserem Antrag wollten wir verhindern, dass weitere Planungen auf der Geldenerstraße erfolgen und im schlimmsten Fall schon Arbeiten begonnen werden, die dann später wieder rückgebaut werden müssen. Leider lehnten SPD und Grüne sogar die Behandlung des Antrags ab, weil angeblich keine Eilbedürftigkeit bestünde“, berichtet die Sprecherin der CDU in der BV West Christiane Sörgel. Ein solche Entscheidung könnte vor Gericht noch einmal zu großen Nachteilen führen: „Einerseits versucht die Stadt in Eicken gerade längere Rückbaufristen zu bekommen – und hier rennt sie sehenden Auges möglicherweise in den nächsten Schildbürgerstreich“, so Odermatt und Sörgel.

Auf Nachfrage des LB nimmt Bezirksvorsteher Uli Mones dazu wie folgt Stellung:
"Erstens ist der Antrag der CDU aufgrund der Geschäftsordnung der Stadt Mönchengladbach nicht rechtzeitig innerhalb der Frist eingegangen. Diese Dinge, die verspätet eingehen, nicht mit auf die Tagesordnung zu nehmen, hat u.a. den Sinn, dass die Mitglieder der Bezirksvertretung, aber insbesondere interessierte Bürgerinnen und Bürger nicht die Möglichkeit haben von diesem Punkt der Tagesordnung Kenntnis zu erlangen und somit eine evtl. Teilnahme nicht wahrnehmen.

Zweitens hat die Verwaltung, vor der Sitzung, auf Nachfrage des Bezirksvorstehers mitgeteilt, dass aufgrund des Urteils des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf, in Bezug auf die Hohenzollernstraße, bis zu einer eindeutigen rechtlichen Klärung, keinerlei solcher Maßnahmen im Stadtgebiet vollzogen werden. Also auch nicht auf der Gelderner Straße.

Zum Thema Eilbedürftigkeit, im Übrigen muss es richtig heißen Dringlichkeit, gibt es ein eindeutiges Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Münster, in dem es heißt, dass die Tagesordnung nur unter ganz strengen Kriterien erweitert werden darf. Gründe sind dann gegeben, wenn finanzielle oder wirtschaftliche Verluste drohen. Dies ist in diesem Fall aber nicht gegeben, da die Verwaltung bereits erklärt hat, dass momentan von solchen Maßnahmen abgesehen wird."

 



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