Dabei ist auch öffentlich bekannt, dass Wahlbeamt/innen die Ausbildung und hauptberufliche Tätigkeiten, die für die Wahrnehmung des Amtes förderlich sind, als ruhegehaltfähig anerkannt bekommen können (§ 81 Abs. 8 LBeamtVG NRW). Mit einfachen Worten steigt dadurch der mögliche Pensionsanspruch.
Die Linke macht klar, es gehe dabei nicht um „Selbstbedienungsmentalität“ oder eine „Neiddebatte“. Jedoch nutzt der Fraktionsvorsitzende Torben Schultz den Punkt um auf eins der Probleme der derzeitigen Rente hinzuweisen: „Wir forden eine Rentenversicherung für alle. Also auch Beamte, Politiker/innen und Selbstständige zahlen in die gesetzliche Rentenversicherung ein. So fordern es auch Sozialverbände und Gewerkschaften. Nur so stärken wir die gesetzliche Rente und kommen zu einer solidarischen Erwerbstätigenversicherung. Damit wäre auch die Sonderregelung zu Vorverdienstzeiten hinfällig, die anderen Erwerbstätigen so nicht zur Verfügung steht.“
Die Linke erkennt die Rechtslage zwar an, aber sie muss sie nicht gutheißen und wird sich deswegen enthalten.