"Im Gegensatz zur Ampel-Koalition sind wir als Union in der Lage, einen effektiven und verfassungskonformen Vorschlag vorzulegen, der den Ermittlungsbehörden weiterhilft. Mit unserem Gesetzentwurf wird die Strafverfolgung nachhaltig gestärkt.
Unser Gesetzentwurf nutzt zum einen den vom Europäischen Gerichtshof eingeräumten Spielraum zur Speicherung von IP-Adressen zur Verfolgung schwerer Straftaten. Besonders bei im Internet begangenen Straftaten - wie beispielsweise Kinderpornographie - ist die IP-Adresse der genutzten Internetverbindung oft der einzige Ermittlungsansatz zur Identifizierung des Täters. Ohne eine Regelung zur Mindestspeicherfrist sind Ermittlungserfolge dem Zufall überlassen. Straftaten können dann häufig nicht aufgeklärt werden. Bei der Speicherung von IP-Adressen besteht auch keine Missbrauchsgefahr, da Inhalte nicht aufgezeichnet werden, sondern nur eine verlässliche Zuordnung der IP-Adresse zum Anschlussinhaber ermöglicht wird. Die Restampel muss nun entscheiden, ob sie ihren Appellen zu einem besseren Kinderschutz Taten folgen lassen wollen.
Schließlich wollen wir auch die Funkzellenabfragemöglichkeit wieder ermöglichen, da über diesen Ermittlungsansatz insbesondere Taten, wie der sogenannte Enkeltrickbetrug, aufgeklärt werden kann."