Erstaufnahmeeinrichtung in Holt: Verwaltung zieht Ratsvorlage zurück

Mönchengladbach

Obeerbürgermeister Felix Heinrichs | Foto: Werner Erkens

Um in Krisenzeiten zukünftig keine Turnhallen mehr für die Unterbringung von Geflüchteten nutzen zu müssen, hatte die Verwaltung den Bau einer Erstaufnahmeeinrichtung für 150 Personen auf einem städtischen Grundstück in Mönchengladbach-Holt vorgeschlagen. Über die Vorlage sollte im laufenden Ratszug beraten und heute (3.7.2024) im Rat abschließend entschieden werden. Die intensiven Diskussionen in den Fachausschüssen blieben letztlich ohne Beschlussempfehlung. Die Vorlage wurde für die heutige Ratssitzung zurückgezogen.

"Die Diskussionen der vergangenen Wochen in den Ratsgremien und auch im Austausch mit den Bürgerinnen und Bürgern haben gezeigt, dass es noch viele Fragen und sehr unterschiedliche Einschätzungen in den Fraktionen und in der Öffentlichkeit zu dem Projekt gibt. Da zudem aktuell die Unterkünfte nicht ausgelastet sind und daher kein akuter Handlungsdruck besteht, habe ich entschieden, die Vorlage in der aktuellen Fassung zurückzuziehen und dem Rat zu gegebener Zeit einen neuen Vorschlag zu unterbreiten", begründet Oberbürgermeister Felix Heinrichs den Schritt.

"Sollte es zwischenzeitlich zu Zuweisungen von geflüchteten Menschen kommen, werden wir als Verwaltung - wie in den vergangenen zehn Jahren praktiziert - kurzfristig und pragmatisch handeln, um unserer gesetzlichen und humanitären Verpflichtung gerecht zu werden. Bedanken möchte ich mich für den sachlichen und fairen Austausch, insbesondere auch bei den Anwohnerinnen und Anwohner in Holt."

Die Verwaltung habe in einer Phase, in der Mönchengladbach anders als viele andere Städte nicht unter dem akuten Druck stehe, geflüchtete Menschen in hoher Zahl unterbringen zu müssen, einen nachhaltigen Vorschlag zur Neuordnung der kommunalen Unterkünfte unterbreitet. Die kommunale Erstaufnahmeeinrichtung sollte geplant und umgesetzt werden, bevor die nächste Flüchtlingskrise die Stadt dazu zwingt, wieder Turnhallen belegen und unverhältnismäßig teure Notunterkünfte errichten zu müssen. "Bei den Kolleginnen und Kollegen, die zahlreiche Optionen geprüft und das Projekt mit großer Sorgfalt vorbereitet haben, möchte ich mich ausdrücklich bedanken", so Heinrichs.

Die zur Verfügung stehenden Mittel inklusive der Sonderzuweisung in Höhe von 9,7 Millionen Euro sollen in jedem Fall für die Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten benötigt und eingesetzt werden. Mit Blick auf die hohen finanziellen Belastungen, die den Kommunen in dem Bereich entstehen, mahnt Heinrichs mehr Unterstützung durch Bund und Länder an: "Es bedarf endlich einer kostendeckenden Dauerfinanzierung der Kommunen, damit wir nicht nur die Unterbringung, sondern auch die Integration besser ermöglichen können."



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