Mit Wirkung zum 1. Januar 2025 wird die Stadt Mönchengladbach die Hebesätze für die Grundsteuer anheben. Hintergrund ist die Grundsteuerreform, die der Gesetzgeber auf Bundesebene in den letzten Jahren beschlossen hat. Die bisherige Grundsteuer auf Basis von Einheitswerten war vom Bundesverfassungsgericht 2018 gekippt worden. Die Richter erklärten die Grundsteuer in ihrer damaligen Form für verfassungswidrig. Dabei kritisierten sie das Bemessungsverfahren für die Grundsteuer. "Das Aussetzen der im Recht der Einheitsbewertung ursprünglich vorgesehenen periodischen Hauptfeststellung seit dem Jahr 1964 führt bei der Grundsteuer zwangsläufig in zunehmendem Umfang zu Ungleichbehandlungen durch Wertverzerrungen", heißt es in dem Urteil von 2018. Die dann beschlossene Reform tritt 2025 in Kraft. Sie basiert auf einer Bewertung des Eigentums von Grund und Boden und wurde 2023 vorgenommen. Insgesamt soll die neue Form der Grundsteuer „aufkommensneutral“ ausfallen, d.h. die Kommunen, die diese Steuer erheben, sollten die gleichen Einnahmen wie bisher erzielen.
Diese Vorgehensweise bedeutete aber nicht, dass es keine Erhöhungen für einzelne Gruppen gibt. So ergaben die Vorberechnungen des NRW-Finanzministeriums, dass vor allem Eigentümer von unbebauten Grundstücken und Ein- oder Zweifamilien-Häusern aufgrund der Wertermittlung nun deutlich mehr Grundsteuer bezahlen müssen. Dies entspricht zunächst einmal dem Grundsatz des Bundesverfassungsgerichtes, das in ihrem Urteil eine Ungerechtigkeit in der Einheitswertgrundlage feststellt. Diese war über Jahrzehnte nicht angepasst worden. Die nun vorliegenden Schätzungen, die das Finanzministerium NRW für die Kommunen vorgenommen hat, zeigten aber, dass in der Summe die Einnahmen für die Kommunen oft nicht das gleiche Niveau erreichen, wie nach der alten Bemessungsgrundlage.
„Entgegen der Erwartung, dass wir als Stadt die gleichen Einnahmen erhalten würden, mussten wir nun mit Mindereinnahmen von ca. 11 Mio. Euro kalkulieren, sagt Marcel Klotz, OB-Kandidat der Grünen. „Dieses Minus in den Einnahmen kann daher nur mit einer Erhöhung der Hebesätze ausgeglichen werden. Das stellt eine zusätzliche Belastung für viele Bürger dar, besonders für die Eigenheimbesitzer. Die dabei aus Düsseldorf vorgelegten Tabellen zeigen am Ende, dass Wohngebäude in der Regel deutlich mehr Grundsteuer zahlen werden, während Gewerbegebäude um bis zu 59 % entlastet werden. Das ist zwar im Sinne des Anspruchs des Bundesverfassungsgerichtes, aber zunächst ein Schock für viele, die ihren Bescheid in ein paar Wochen erhalten werden“, so der finanzpolitischer Sprecher der Grünen in Mönchengladbach, Klotz.
Differenzierte Hebesätze nicht rechtssicher
Eine vom Finanzministerium angedachte Lösung, in der man die Grundsteuer nochmals differenziert mit unterschiedlichen Hebesätzen belegt, also z.B. getrennt nach Wohngebäuden und Gewerbegebäuden, ist derzeit nicht umsetzbar. „Die Rechtssicherheit ist aktuell nicht gegeben", so Klotz. „Es liegen zwei unterschiedliche Gutachten vor, die jeweils zu anderen Bewertungen kommen. Wir können es uns also nicht leisten, diesen Weg zu gehen, es würden viele Klagen eingereicht werden. Daher plädiere ich dafür, zunächst abzuwarten, wie Gerichte diese Frage entscheiden.“ Auch die IHK warnte bereits vor einer Differenzierung der Gewerbesteuer. Verständlich, denn die deutlichen Reduzierungen für Gewerbegebäude würden so wieder verloren gehen.
Marcel Klotz zieht folgendes Fazit: „Die Grundsteuer-Reform steht auf wackeligen Füßen. Weitere Klagen dürften vor Gerichten verhandelt werden. Eine grundlegend andere Vorgehensweise, wie z.B. die in den Niederlanden, wo der Kaufpreis/Marktwert als Hauptgrundlage angesetzt wird, ist möglicherweise zu einfach. Wie so oft geht man in Deutschland gerne den komplizierten Weg.“
Der Rat der Stadt Mönchengladbach wird daher voraussichtlich am 11. Dezember 2025 die Anhebung der Hebesätze für die Grundsteuer B von 620 % auf 792 % beschließen.