Günter Krings: Bundestag greift Gesetzesinitiative zur Bekämpfung des Wohnungseinbruchdiebstahls auf CDU/CSU setzt sich für unbefristete Telekommunikationsüberwachung und stärkere Ermittlungsbefugnisse ein

Mönchengladbach

Dr. Günter Krings, MdB | Foto: Tobias Koch

Der Deutsche Bundestag hat aktuell die Möglichkeit zur Telekommunikationsüberwachung zur Bekämpfung von Wohnungseinbruchdiebstahl um weitere fünf Jahre verlängert. Günter Krings, rechtspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und Bundestagsabgeordneter aus Mönchengladbach, begrüßt die Entscheidung, fordert jedoch eine dauerhafte Lösung.

"Dass der Bundestag die Telekommunikationsüberwachung zur Bekämpfung des Wohnungseinbruchdiebstahls verlängert hat, ist ein richtiger und wichtiger Schritt", erklärt Krings. "Die Zahl der Wohnungseinbrüche ist gerade bei uns in Mönchengladbach wieder auf einem bedenklich hohen Niveau angelangt. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass die Telefonüberwachung bei den Tatverdächtigen unverzichtbar ist. Schon im vergangenen Jahr habe ich daher für meine Fraktion einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, der die unbefristete Verlängerung dieser Maßnahme vorsah."

"In der Anhörung des Gesetzentwurfs sprachen sich die Praktiker eindeutig für eine dauerhafte Befugnis für unsere Strafverfolgungsbehörden aus", so Krings weiter. Die Bundesregierung stimmte jedoch nur einer befristeten Verlängerung zu und kündigte zusätzliche Evaluierungen an, die in den Augen des CDU-Politikers den Ermittlern unnötige neue Hürden und unnützen Arbeitsaufwand auferlegen. "Diese Zeit können unsere Staatsanwälte und Polizisten sinnvoller in die Aufklärung von Einbrüchen investieren. Wir setzen uns deshalb dafür ein, bei dieser Befugnis nach der Wahl und mit neuen Mehrheiten die Befristung abzuschaffen. Unsere Strafermittler sollen nicht mehr alle paar Jahre darum betteln müssen, dass sie dieses wichtige Ermittlungsinstrument behalten dürfen."

Zusätzlich will die CDU/CSU den Kreis der Straftaten erweitern, bei denen die Strafprozessordnung Telekommunikationsüberwachung zulässt und fordert eine Mindestspeicherung der IP-Adressen von digitalen Geräten zur Bekämpfung schwerer Kriminalität. "Der Europäische Gerichtshof lässt genau diese Speicherung zu. Auch hierzu haben wir deshalb einen Gesetzentwurf vorgelegt. Die Regierung hat hierzu rein gar nichts gemacht", bedauert Dr. Krings.



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