Jedes Jahr aufs Neue – Stadt verschickt Hundesteuerbescheide

Mönchengladbach

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Der Fachbereich Steuern und Grundbesitzabgeben verschickt ab Montag, 13.01.2025, 14.700 Bescheide für rund 16.300 im Stadtgebiet angemeldete Hunde.

Die im letzten Jahr versandten Hundesteuermarken sind bis 2029 gültig und es besteht weiterhin die Verpflichtung, dass der Hund diese trägt, wenn er sich außerhalb des eigenen Grundstücks aufhält. Ein Verstoß gegen die Tragepflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

Die Hundesteuer ist wie jedes Jahr zum 15. Februar fällig. Sofern der Stadtkasse hierfür bislang kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt wurde oder wird, ist die Steuer zum Fälligkeitstermin unter Angabe des Kassenzeichens zu zahlen.

Ein Formular für die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats kann auf der Internetseite der Stadt unter www.stadtmg.de/sepamandat heruntergeladen werden. Hierbei ist es wichtig, das korrekte Kassenzeichen einzutragen, da durch das Kassenzeichen ein Barcode auf dem Formular erzeugt wird, der die Zuordnung ermöglicht.

Hunde, die bisher nicht versteuert werden, sind unverzüglich vom Halter beim Fachbereich Steuern und Grundbesitzabgaben anzumelden. Auch nicht steuerbare Hunde, wie z.B. aus ausschließlich beruflichen Gründen oder gewerblich gehaltene Hunde, sind anzumelden und erhalten eine Steuermarke. Die Anmeldung kann online auf der Internetseite der Stadt unter www.stadtmg.de/fb22_hundanmelden erfolgen. Dort erhalten Sie die aktuellen Formulare auch zum Download. Zu beachten ist, dass die Anmeldung nur noch mit der Ausweis APP und der Bund ID komplett online erfolgen kann.

Auch in diesem Jahr wurde die Hundesteuer in Mönchengladbach nicht erhöht. Sie beträgt weiterhin jährlich 138,00 EUR, wenn nur ein Hund gehalten wird. Sobald zwei Hunde gehalten werden, beträgt sie je Hund 165,60 EUR und bei drei oder mehr Hunden steigt der Betrag auf 207,00 EUR pro Jahr und Hund. Für das Halten gefährlicher Hunde oder sogenannter Kampfhunde werden erheblich höhere Beträge fällig.

Ab- und Anmeldungen, Ermäßigungsanträge und sonstige Änderungsmitteilungen, die nach dem 25.11.2024 beim Fachbereich Steuern und Grundbesitzabgaben eingegangen sind, konnten bei der Erstellung der Jahresbescheide nicht mehr berücksichtigt werden. Diese werden zeitnah abgearbeitet, so dass die entsprechenden Änderungsbescheide bis Anfang Februar 2025 zugehen sollten. Neue Hundehalter erhalten bis dahin ebenfalls den Hundesteuerbescheid mit der Steuermarke.

Fragen zur Hundesteuer beantworten die Mitarbeiter/innen des Bürgertelefons unter der Telefonnummer 02161 25-54321.

Die Mitarbeiter/innen des Fachbereichs Steuern und Grundbesitzabgaben sind unter der E-Mail-Adresse steuern@moenchengladbach.de erreichbar.

Nach Bekanntgabe der Jahresbescheide wird es erfahrungsgemäß bei der Kontaktaufnahme zu Wartezeiten kommen, da Hundehalter oft erst dann bemerken, dass sie vergessen haben, ihren Hund abzumelden oder rechtzeitig einen Ermäßigungsantrag für das neue Jahr zu stellen.



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