Bis 2027 sollen 10,5 Milliarden Euro für den sozialen Wohnungsbau bereitgestellt werden. Die öffentliche Wohnraumförderung sei gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten für die Bau- und Wohnungswirtschaft ein wichtiger Stabilitätsanker: „Das sind gute Nachrichten für kommunale Wohnungsbaugesellschaften wie bei uns die Wohnbau, die sich in diesem Bereich richtigerweise engagiert. Aber auch bei privaten Investitionen wie in der City Ost hinter dem Gladbacher Hauptbahnhof machen wir deutlich: Fördermitteln stehen bereit, wenn alle anderen offenen Fragen zu Bebauungsplänen und rechtlichen Vorgaben gelöst werden können“, so Odermatt und Klenner.
Im laufenden Jahr wird das Fördervolumen landesweit um 1 Milliarde auf 2,7 Milliarden Euro erhöht. So soll der erhöhten Fördernachfrage vor Ort entsprochen werden. Das Gesamtfördervolumen der öffentlichen Wohnraumförderung setzt sich aus Finanzmitteln des Landes Nordrhein-Westfalen und des Bundes sowie Darlehensmitteln der landeseigenen Förderbank zusammen. Die Finanzmittel des Landes Nordrhein-Westfalen und des Bundes dienen vor allem der Finanzierung von Tilgungsnachlässen gewährter Förderdarlehen. Die Aufstockung des mehrjährigen Förderprogramms erfolgt, indem die NRW.BANK ihren Anteil der Darlehensmittel erhöht.