Flughafen Düsseldorf: Erneute Beteiligung im Planfeststellungsverfahren

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Stadt weist auf Auslegung der geänderten Unterlagen und Einwendungsfrist hin

Der Flughafen Düsseldorf möchte Änderungen an seinem Flugbetrieb und an Teilen der Flughafenanlage vornehmen. Dazu beginnt am 2. September eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen eines laufenden Planfeststellungsverfahrens. Unter bestimmten Voraussetzungen können sich auch Bürgerinnen und Bürger aus Mönchengladbach beteiligen. Darauf weist die städtische Fachverwaltung hin.

Diese Änderungen sind geplant
Der Änderungsantrag gehört zu einem bereits seit 2015 laufenden Planfeststellungsverfahren. Die nun startende Öffentlichkeitsbeteiligung gilt einem Ende 2025 vom Flughafen eingereichten Änderungsantrag. Die neuen Planungen sehen unter anderem mehr Flugbewegungen in besonders nachfragestarken Tagesstunden und eine flexiblere Nutzung der beiden Start- und Landebahnen vor. Weiterhin geplant sind acht zusätzliche Flugzeug-Abstellpositionen sowie Änderungen an den Flugbetriebsflächen.

Anders als 2015 zu Beginn des Planfeststellungsverfahrens strebt der Flughafen nicht mehr an, den geltenden Höchstwert von insgesamt 131.000 Flugbewegungen in den sechs verkehrsreichsten Monaten aufzuheben. Auch die bestehenden Nachtflugregelungen sollen nach Angaben des Flughafens unverändert bleiben.

Anflüge über dem Mönchengladbacher Stadtgebiet 
Das Mönchengladbacher Stadtgebiet liegt nicht im kartierten Lärmwirkungsbereich und nicht im gesetzlichen Lärmschutzbereich des Flughafens Düsseldorf. Diese Bereiche werden anhand berechneter und über längere Zeiträume gemittelter Werte bestimmt. Dennoch wirkt sich der Fluglärm auch in Mönchengladbach aus. Einzelne Überflüge können deutlich lauter und entsprechend wahrnehmbar sein.

Das gilt insbesondere für die östlichen Stadtteile bei Ostwindlagen, wenn die Flugzeuge aus Richtung Mönchengladbach auf den Flughafen Düsseldorf zufliegen. Die östlichen Stadtteile liegen in der direkten Verlängerung der beiden Start- und Landebahnen. Auch das im städtischen Lärmaktionsplan festgelegte besonders ruhige Gebiet Hoppbruch befindet sich im Einflussbereich der Anfluggrundlinie.

Bereits eingereichte Einwendungen bleiben gültig 
Die Stadt Mönchengladbach hatte bereits 2016 im Planfeststellungsverfahren Stellung genommen und sich gegen die damals beantragte Kapazitätserweiterung sowie für eine weitere Entlastung des Nachtzeitraums ausgesprochen. Diese Stellungnahme bleibt gültig und weiterhin Bestandteil des Verfahrens. Da sich aus dem geänderten Antrag nach derzeitiger fachlicher Einschätzung keine zusätzlichen oder stärkeren Berührungspunkte für die Stadt ergeben, ist keine erneute städtische Stellungnahme vorgesehen.

Auch die in den bisherigen Anhörungsverfahren zulässig eingereichten Einwendungen von Bürgerinnen und Bürgern bleiben gültig. Sie müssen nicht erneut vorgebracht werden.

Wer sich jetzt beteiligen kann und wie
Nach der Bekanntmachung der Bezirksregierung Düsseldorf kann jede Person eine Einwendung erheben, deren Belange durch die Inhalte der geänderten Unterlagen erstmals oder stärker berührt werden. Die erneute Beteiligung bezieht sich damit auf die jetzt geänderten beziehungsweise aktualisierten Planunterlagen. Über die Einwendungen entscheidet nach Abschluss des Anhörungsverfahrens das NRW-Verkehrsministerium.

Die Planunterlagen können vom 2. September bis einschließlich 1. Oktober im Beteiligungsportal der Bezirksregierung Düsseldorf auf Beteiligung.NRW online eingesehen werden: beteiligung.nrw.de/k/1025382

Einwendungen können dort nach vorheriger Anmeldung bis einschließlich 15. Oktober online eingereicht werden. Alternativ ist eine schriftliche Einwendung bei der Bezirksregierung Düsseldorf möglich. Weitere Hinweise zu den Beteiligungswegen und den formalen Anforderungen finden sich auf den Internetseiten der Bezirksregierung Düsseldorf.



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