Im Zuge der 2. Änderung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) zum Ausbau der Erneuerbaren Energien wurde festgelegt, dass in der Planungsregion Düsseldorf (Kreis Kleve, Kreis Mettmann, Rhein-Kreis Neuss, Kreis Viersen, Düsseldorf, Mönchengladbach, Krefeld, Wuppertal, Solingen, Remscheid) mindestens 4.151 ha als Vorranggebiete für die Windenergienutzung (WEB) bereitgestellt werden müssen.
Der Entwurf der 18. Änderung des Regionalplans sieht derzeit WEB mit einer Größe von insgesamt 4.986 ha vor. In der Stadt Jüchen handelt es sich um die bestehende Konzentrationszone südlich der A46 / westlich der B59, um eine Erweiterung der bestehenden Konzentrationszonen entlang der A44n sowie um eine Fläche östlich von Kamphausen.
Der Öffentlichkeit sowie den in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen wird derzeit vom 19.07.2024 bis einschließlich 29.08.2024 Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf des Raumordnungsplans, zu seiner Begründung und zum Umweltbericht gegeben.
Die Unterlagen können unter folgendem Link online über das zentrale Beteiligungsportal des Landes Nordrhein-Westfalen "Beteiligung NRW" unter dem Titel 18. Änderung des Regionalplans Düsseldorf RPD eingesehen werden: https://url.nrw/rpd
Alternativ kann auch folgender Zugangslink genutzt werden: https://beteiligung.nrw.de/portal/brd/beteiligung/themen/1007536
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die Planunterlagen innerhalb der vorgenannten Frist in Papierform in Raum 363 der Bezirksregierung Düsseldorf (Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf) eingesehen werden. Hierzu wird um eine telefonische Terminabsprache unter 0211/475-3201 oder um eine Terminanfrage per E-Mail an Dez32.Regionalplanung@brd.nrw.de gebeten.