WEGBERG: Information zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025

Aus der Region

pixabay

Ab dem 20. Januar 2025 ist das Briefwahlbüro zu den unten genannten Öffnungszeiten geöffnet. Dort kann mit dem Ausweisdokument die Briefwahl beantragt werden. Sollte die Wahlbenachrichtigung schon vorliegen, bittet die Verwaltung, die Rückseite auszufüllen, zu unterschreiben und diese mit ins Wahlbüro zu bringen. Der schriftliche Antrag kann auch an der Information im Rathausfoyer abgegeben oder in einem frankierten Umschlag zurückgegeben werden.

Es kann auch ein Online-Link benutzt werden, der frühestens ab dem 28. Januar 2025 auf der Internetseite www.wegberg.de freigeschaltet ist, auch wenn die Wahlbenachrichtigung bereits vorliegt.

Der QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung enthält bereits die persönlichen Daten, so dass nur noch das Geburtsdatum zur Identifikation eingeben werden muss zur Beantragung der Briefwahlunterlagen.

Ausgabe und Versand der Briefwahlunterlagen sind erst nach Druck und Lieferung der Stimmzettel möglich (voraussichtlich ab dem 7. Februar 2025). Die Verwaltung bittet bis dahin um Geduld.

Öffnungszeiten Briefwahlbüro
Mo. bis Fr. von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Di. von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr

Email: wahlen@stadt.wegberg.de
Telefon: 02434 – 83 901
Telefax: 02434 – 83 399



Anzeigen aus der Region